Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz abschließend beraten und eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Bundestag wird am Freitag darüber abstimmen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz verbessert Mitarbeitendenkapitalbeteiligung für Startups sowie Scaleups und soll so die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands steigern. Der Startup-Verband zeigt sich zufrieden.
Mit dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital mobilisiert und der Finanzplatz Deutschland attraktiver gemacht werden. Damit werden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie die Startup-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Im Fokus stehen dabei vor allem junge, innovationsstarke Unternehmen, die Startups, aber auch andere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Großteil der deutschen Wirtschaft ausmachen.
Der Ausbau des Kapitalmarktes ist dabei kein Selbstzweck. Vielmehr sollen Impulse für die Realwirtschaft gesetzt werden. Ein starker Kapitalmarkt soll für Wachstum in allen Wirtschaftsbereichen sorgen, denn er ist eine wesentliche Quelle für Investitionen mit langfristigen Investitionszyklen, zum Beispiel in Forschung und Entwicklung. Er ist auch entscheidend, um Wachstumsunternehmen gute Chancen zu bieten.
Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbandes, äußerte sich zufrieden über die Fortschritte bei der Einführung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes: „Heute ist ein guter Tag für das deutsche Startup-Ökosystem: Mit der Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes im Finanzausschuss des Bundestages ist der Ampel-Koalition ein großer Wurf gelungen. Die neuen Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen sind die wahrscheinlich größte Startup-Reform in Deutschland.
Als Startup-Verband haben wir uns jahrelang dafür eingesetzt, dass die speziellen Bedürfnisse der Startups mit den dringend notwendigen Reformen angepackt werden, damit Startups und Scaleups im internationalen Wettbewerb um Top-Talente mithalten können. Gute Mitarbeitende sind für Startups erfolgskritisch. Deswegen kann das Gesetz ein wichtiger Beschleuniger für das Wachstum von Startups und Scaleups in Deutschland werden.
Neben der Vermeidung der Dry-Income-Besteuerung ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs besonders wichtig. Vor allem Scaleups in schnellen Wachstumsphasen profitieren von der erheblichen Erweiterung des Anwendungsbereichs. Damit werden entscheidende Konstruktionsfehler des 2021 verabschiedeten Fondsstandortgesetz behoben.
Ein Wermutstropfen ist, dass die sogenannte “Konzernklausel” im parlamentarischen Verfahren gestrichen wurde. Vom Anreiz Mitarbeitendebeteiligungen sollten auch Mitarbeitende von Tochtergesellschaften profitieren. Wie in der Protokollerklärung vorgesehen, sollte hier möglichst schnell nachgebessert werden. In diesem Punkt bleibt das Gesetz hinter den Ambitionen des Regierungsentwurfs zurück.
Damit wir Weltmarktführer für Startups werden, ist es noch ein weiter Weg. Die Welt um uns herum schläft nicht. Deutschland muss schneller und digitaler werden – nur wegen der schönen Städte kommen Top-Talente nicht zu uns.”
Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar.
Über den Startup-Verband:
Der Startup-Verband hat knapp 1.200 Mitglieder und wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein sieht sich als Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland: Er vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und will die Startup-Mentalität in die Gesellschaft tragen. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.