Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) empfiehlt „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ in den Anträgen zum EXIST-Gründungsstipendium sowie EXIST-Forschungstransfer stärker als bisher zu berücksichtigen. Geplant sind auch Anpassungen wie beispielsweise eine Erhöhung des Kinderzuschlags für die Betreuungskosten von Eltern.
Das BMWK wird über 2022 hinaus die Förderlinien EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) fortsetzen. Dafür werden aktuell die Programmrichtlinien unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Programmevaluation und des Feedbacks aus dem bundesweiten EXIST-Gründungsökosystem überarbeitet. Im Vorgriff auf die neue Förderperiode werden ab dem 01. Mai 2022 zunächst modellhaft die Antragsvoraussetzungen und Bewertungskriterien für Anträge im EXIST-Gründungsstipendium hinsichtlich der Erfüllung der ESF-Querschnittsziele konkretisiert. Dies gilt ab 01. Juli 2022 auch für die Einreichung von Ideenskizzen im Programm EXIST-Forschungstransfer.
Die inhaltliche Qualität des Antrags beziehungsweise des Gründungsvorhabens im Hinblick auf Innovation, Geschäftsmodell, Markt und Finanzierung bleibt für die Bewertung der Skizzen und Anträge ausschlaggebend. In Ergänzung wird dem Gründungsteam als dem zentralen Erfolgsfaktor für eine Startup-Gründung eine höhere Priorität bei der Bewertung eingeräumt. Die Gründungsforschung, Investoren und auch die langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Gründungen aus der Wissenschaft belegen, dass interdisziplinär und divers aufgestellte Teams, die auch konsequent Nachhaltigkeitsziele verfolgen, sich langfristig erfolgreicher entwickeln. Dem soll stärker als bisher Rechnung getragen werden.
Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit
Der Projektträger empfiehlt daher, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF- Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ stärker als bisher in den Anträgen beziehungsweise Skizzen zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden.
In der Vergangenheit hat das BMKW die Förderrichtlinien und die Betreuung des Programms schrittweise angepasst, um beispielsweise den Anteil von Gründerinnen an den Startup-Teams zu erhöhen. Seit dem Start des EXIST-Gründerstipendiums im Jahr 2007 lag nach Angaben des BMKW der jährliche Anteil von Frauen an den Stipendiaten zwischen neun und 15 Prozent. Seit 2018 sei ein jährlicher Anstieg des Frauenanteils von 13 auf 16 Prozent im Jahr 2019, von 19 Prozent im Jahr 2020 und von nunmehr 21 Prozent im letzten Jahr zu verzeichnen. Auch der Frauenanteil in den dafür relevanten MINT- Fächern ist laut des BMWK mittlerweile auf rund 30 Prozent gestiegen. Im Frühjahr 2021 hat der externe Evaluator „Ramboll Management Consulting“ dem EXIST-Förderprogramm eine überdurchschnittliche Frauenquote attestiert. Jedoch empfiehlt das Consulting-Unternehmen weitere Anpassungen des Förderprogramms, um diese positive Entwicklung beizubehalten.
Generell soll das EXIST-Förderprogamm familiengerechter werden, um insbesondere Frauen in Familienverantwortung fördern zu können. Beispielsweise soll es zukünftig möglich sein, Ausgründungsvorhaben zu verlängern, wenn weibliche Teammitglieder Kinder bekommen. Der Zuschlag für die Betreuungskosten von Eltern in den Fördervorhaben soll ebenfalls erhöht werden. Um die Ansprache von gründungswilligen Frauen zu verbessern, sollen weibliche Rollenvorbilder sowie eine stärker gendersensible Sprache genutzt werden.
EXIST ist ein Förderprogramm des BMWK und unterstützt HochschulabsolventInnen, WissenschaftlerInnen und Studierende bei der Vorbereitung ihrer Existenzgründung. Die Hinweise zur Antragstellung und Gliederung der Ideenpapiere bzw. Projektbeschreibungen sind entsprechend angepasst worden und auf der EXIST-Homepage abrufbar. Start der neuen Bewertungskriterien:
für Anträge in der Programmlinie „EXIST-Gründerstipendium“: ab 01.05.2022
für Skizzen in der Programmlinie „EXIST-Forschungstransfer“: ab 01.07.2022