Die Bundesregierung hat kürzlich eine Formulierungshilfe zum Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, die den Weg für digitale Arbeitsverträge in Deutschland ebnet. Christoph Stresing vom Startup-Verband betont die Vorteile dieser Neuerung: „Digitalisieren statt Drucken.” Diese Änderung ermöglicht es, unbefristete Arbeitsverträge rein digital zu schließen und erübrigt den bisherigen Aufwand eines Papier- oder qualifizierten elektronischen Nachweises. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft werden jährlich etwa 11 Millionen Arbeitsverträge in Deutschland abgeschlossen; durch die Digitalisierung der Vertragsformen wird der administrative Aufwand signifikant reduziert. Diese Entwicklung unterstützt besonders Startups und fördert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Der Startup-Verband begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV. “Der digitale Arbeitsvertrag kommt nach Deutschland. Digitalisieren statt Drucken. Das spart Zeit und Aufwand, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer”, so Christoph Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. Die neuen Regelungen ermöglichen es, unbefristete Arbeitsverträge in Textform, also rein digital, abzuschließen. Ein zusätzlicher Nachweis in Papierform oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur entfällt.
„Für die deutsche Wirtschaft ist das ein wichtiger Schritt. Besonders für digital arbeitende Startups bringen die Änderungen spürbare Erleichterungen im Alltag. Keine lästigen Aktenberge mehr, keine umständlichen Unterschriften auf Papier und kein teurer Briefverkehr”, so Stresing weiter.
Das Entlastungspotenzial ist groß: Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft wurden in den letzten fünf Jahren in Deutschland durchschnittlich 11 Millionen Arbeitsverträge pro Jahr geschlossen. „Mit dem Wegfall des Schriftformerfordernisses für den Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von Arbeitsverträgen wird der administrative Aufwand weiter reduziert. Künftig soll für diesen Nachweis grundsätzlich die Textform ausreichend sein”, erklärt Stresing. Der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben – bisher galt hier ein Papierzwang.
„Der Weg zur Einigung war von Kontroversen geprägt. Im ursprünglichen Regierungsentwurf, der Mitte März verabschiedet wurde, konnte sich das Bundeskabinett noch nicht auf die Neuerungen einigen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Befürworter des digitalen Fortschritts gegen analoge Bedenkenträger jetzt durchsetzen konnten”, so Stresing.
Die Digitalisierung bietet Chancen, Prozesse zu beschleunigen und den administrativen Aufwand zu reduzieren. „Auch wenn der digitale Arbeitsvertrag für befristete Arbeitsverträge, mit Ausnahme der Befristung aufgrund des Regelalters, weiterhin ausgeschlossen ist und nicht für sämtliche Branchen gilt, machen die Änderungen den deutschen Arbeitsmarkt ein Stück attraktiver und stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Dennoch gilt es bei der Digitalisierung insgesamt weiterhin nicht nachzulassen”, schließt Stresing.