Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag in 2./3. Lesung das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Startups und Scaleups durch attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeitendenkapitalbeteiligung sowie einen leichteren Kapitalmarktzugang gestärkt werden. Im europäischen Vergleich lag Deutschland bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeitendenkapitalbeteiligung auf dem letzten Platz – das ZuFinG soll Deutschland in die weltweite Spitzengruppe katapultieren. Für Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbands, ist das Gesetz ein „großer Wurf der Ampel-Koalition”.
„Heute ist ein guter Tag für das deutsche Startup-Ökosystem. Die neuen Regeln für Mitarbeitendenbeteiligungen sind die wahrscheinlich größte Startup-Reform in Deutschland”, zeigt sich Miele zufrieden. Startups sind bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden gegenüber etablierten Unternehmen im Nachteil. Attraktive Mitarbeitendenbeteiligungsprogramme sind ein international bewährtes Mittel, um diesen Nachteil auszugleichen.
Die Reformen waren dringend notwendig, damit Startups und Scaleups im internationalen Wettbewerb um die besten Talente mithalten können. Mitarbeitende sind für Startups erfolgskritisch. Das Gesetz kann daher ein wichtiger Beschleuniger für das Wachstum von Startups und Scaleups in Deutschland werden.
Laut dem Rewarding Talent Ranking der internationalen Venture Capital Gesellschaft Index Ventures liegt Deutschland bei den Rahmenbedingungen für die Mitarbeitendenbeteiligung europaweit auf dem letzten Platz – das ZuFinG kann Deutschland auf einen der vorderen Plätze weltweit katapultieren. Dies ist insbesondere der Einführung der optionalen Arbeitgebendenhaftung zu verdanken, mit der die sogenannte Dry-Income-Besteuerung, also die Besteuerung ohne Liquiditätszufluss, bei einem Arbeitsplatzwechsel oder nach 12 Jahren vermieden werden kann.
„Das war ein entscheidender Showstopper der alten Regelungen”, betont Miele. Neben der Vermeidung der Dry-Income-Besteuerung ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs von großer Bedeutung. Künftig können Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, einem Umsatz von höchstens 100 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 86 Millionen Euro die Regelungen in Anspruch nehmen. Bisher waren diese Werte mit der KMU-Grenze (weniger als 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro) insbesondere für aufstrebende Startups zu niedrig angesetzt. Von besonderer Bedeutung ist auch die Anhebung der Übergangsregelung nach Überschreiten der Schwellenwerte von 2 auf bis zu 7 Jahre sowie die Ausweitung des Unternehmensalters auf 20 Jahre. Damit können zukünftig gerade Technologie-Startups mit langen Entwicklungszyklen von den neuen Regelungen profitieren.
„Scaleups, die in einem besonders harten internationalen Wettbewerb um Talente stehen, wurden bisher faktisch für ihren Erfolg bestraft. Das ZuFinG ändert das jetzt. Damit schaffen wir bessere Wachstumsperspektiven für Startups in Deutschland. Gerade im Hinblick auf die digitale Souveränität Europas ist das wichtig.”, so Miele.
Ein „Wermutstropfen” ist laut Miele, dass die sogenannte „Konzernklausel” im parlamentarischen Verfahren gestrichen wurde: „Das missachtet die bestehende gesellschaftsrechtliche Komplexität in Deutschland”, so Miele. „Es wäre nur fair und richtig, wenn Mitarbeitende von möglichen Tochtergesellschaften nicht außen vor blieben.“ Hier müsse nachgebessert werden. Wie in der Protokollerklärung zum ZuFinG vorgesehen, sollten im Rahmen des nächsten Jahressteuergesetzes Anpassungen vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf bleibt in diesem Punkt hinter dem Anspruch des Regierungsentwurfs zurück.
Über den Startup-Verband:
Der Startup-Verband hat knapp 1.200 Mitglieder und wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein sieht sich als Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland: Er vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und will die Startup-Mentalität in die Gesellschaft tragen. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.
Weiterführende Links:
Zukunftsfinanzierungsgesetz: Beschlussempfehlung vom Finanzausschuss